Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2026 · Gültig für den Überwinterungs- und Übersommerungsservice der Gärtnerei Schanbacher. AGB als PDF herunterladen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Einlagerung, Pflege und den Transport von Kübelpflanzen (Überwinterungs- und Übersommerungsservice) zwischen der Gärtnerei Schanbacher, Inhaber Jonas Schanbacher, Jahnstraße 46, 73614 Schorndorf-Weiler (nachfolgend „Gärtnerei") und ihren Kundinnen und Kunden.
§ 2 Vertragsschluss und Maßermittlung
Reservierungen über die Website, per E-Mail oder telefonisch sind zunächst unverbindliche Angebote des Kunden. Der Vertrag kommt mit unserer Bestätigung in Textform oder mit der Annahme der Pflanzen zustande. Die vom Kunden angegebenen Pflanzengrößen werden bei Übergabe nachgemessen; maßgeblich für den Preis ist die bei Übergabe festgestellte Kategorie laut gültiger Preisliste.
§ 3 Leistungsumfang und Annahme von Pflanzen
Die Gärtnerei lagert die Pflanzen in einem hellen, frostfrei gehaltenen Kalthaus ein und übernimmt die saisonübliche Pflege (Gießen, Lüften, regelmäßige Kontrolle). Wärmebedürftige Pflanzen, die dauerhaft höhere Temperaturen benötigen, können nicht angenommen werden; in Einzelfällen ist eine Annahme nach ausdrücklicher Absprache auf Risiko des Kunden möglich — Schäden und Ausfälle solcher Pflanzen werden nicht ersetzt. Zusatzleistungen (z. B. Rückschnitt, Umtopfen, Pflanzenschutzbehandlung) erfolgen nur auf Beauftragung und werden gesondert nach Preisliste berechnet.
Während der Winterruhe findet kein Wachstum statt; ein Anspruch auf Rückgabe in blühendem oder verbessertem Zustand besteht nicht. Eine Garantie für die vollständige Freiheit von Krankheiten und Schädlingen kann nicht übernommen werden. Werden Pflanzen während der Einlagerung mit Pflanzenschutzmitteln behandelt, sind vorhandene Früchte und Pflanzenteile nicht zum Verzehr geeignet.
§ 4 Preise und Zahlung
Es gelten die Preise der zum Saisonbeginn gültigen Preisliste (Saisonpauschale je Pflanze nach Größenkategorie, zzgl. gewählter Transport- und Zusatzleistungen, inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer). Die Vergütung ist bei Übergabe der Pflanzen zur Einlagerung fällig und in bar, per Karte oder nach Vereinbarung per Überweisung binnen 14 Tagen zu zahlen. Bei Lagerung über den vereinbarten Saisonzeitraum hinaus wird je angefangenem Monat eine zusätzliche Monatsrate der jeweiligen Kategorie berechnet.
§ 5 Übergabe, Termine und Transport
Abholung und Rücklieferung erfolgen im Rahmen fester Sammeltouren; die Termine stimmen wir mit dem Kunden ab. Die Transportpreise gelten für die Übergabe an der Bordsteinkante bzw. unmittelbar am Fahrzeug. Tragewege darüber hinaus, Etagen ohne Aufzug sowie Pflanzen über 2,0 m Höhe oder über 60 kg werden nach Preisliste zusätzlich berechnet. Der Kunde sorgt dafür, dass die Pflanzen zum vereinbarten Termin transportbereit stehen und er oder eine beauftragte Person erreichbar ist; vom Kunden verursachte Wartezeiten werden mit 25 € je angefangene 15 Minuten berechnet. Der Trageservice umfasst nur Pflanzen, die von zwei Personen mit Sackkarre oder Tragehilfe sicher bewegt werden können; die Gärtnerei kann den Transport durch Gebäude, Treppenhäuser oder unwegsames Gelände ablehnen, wenn er nicht gefahrlos möglich ist. Nach der Rücklieferung im Frühjahr obliegt der Schutz der Pflanzen vor Spätfrösten dem Kunden.
§ 6 Zustand der Pflanzen und Dokumentation
Der Kunde übergibt die Pflanzen frei von erkennbarem akutem Schädlings- oder Krankheitsbefall. Bei der Annahme führt die Gärtnerei einen Eingangscheck durch und ist berechtigt, den Zustand der Pflanzen zu fotografieren und zu dokumentieren. Bei erheblichem Befall kann die Annahme verweigert oder eine kostenpflichtige Behandlung vereinbart werden. Auf Wunsch erhält der Kunde ein Übergabeprotokoll.
§ 7 Pflege, Haftung und Versicherung
Die Gärtnerei pflegt die eingelagerten Pflanzen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachbetriebs. Pflanzen sind lebende Organismen: Für natürliche Ausfälle und Verschlechterungen, die trotz fachgerechter Pflege eintreten — etwa durch Vorerkrankungen, Schädlingsbefall, Alter oder sortenbedingte Empfindlichkeit — wird keine Haftung übernommen; ein bestimmter Pflege- oder Blüherfolg wird nicht geschuldet. Im Übrigen haftet die Gärtnerei nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in letzterem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens den Zeitwert der Pflanze, begrenzt. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. Für Pflanzgefäße, die bei Übergabe bereits Risse oder andere Vorschäden aufweisen, wird keine Haftung übernommen. Erkennbare Schäden an Pflanzen oder Gefäßen soll der Kunde möglichst bei der Rückgabe, spätestens innerhalb von 14 Tagen, in Textform anzeigen; spätere Anzeigen lassen die gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt, erschweren jedoch den Nachweis.
§ 8 Nicht abgeholte Pflanzen
Holt der Kunde seine Pflanzen nicht bis zum Ende des vereinbarten Saisonzeitraums ab bzw. ermöglicht er keine Rücklieferung, kann die Gärtnerei je angefangenem Monat eine weitere Monatsrate als Lagergeld berechnen. Bleibt eine zweite Aufforderung in Textform mit angemessener Frist erfolglos, ist die Gärtnerei drei Monate nach Saisonende berechtigt, die Pflanzen zu verwerten oder zu entsorgen; ein Verwertungserlös wird nach Abzug offener Forderungen erstattet.
§ 9 Zurückbehaltungsrecht
Der Gärtnerei steht wegen ihrer Forderungen aus dem Vertrag ein Zurückbehaltungsrecht an den eingelagerten Pflanzen zu.
§ 10 Höhere Gewalt
Wird die Gärtnerei durch unvorhersehbare, von ihr nicht zu vertretende Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen oder eine Unterbrechung der Energieversorgung) an der Vertragserfüllung gehindert, informiert sie den Kunden unverzüglich über die hinterlegten Kontaktdaten. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall außerordentlich kündigen und die Pflanzen abholen; bereits gezahlte Saisonentgelte werden anteilig erstattet. Eine Haftung für Schäden an den Pflanzen, die unmittelbar auf das Ereignis höherer Gewalt zurückgehen, ist ausgeschlossen.
§ 11 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.